Stationäre Hilfe in den Zentren

Die drei Zentren bieten stationäre Plätze (gem. §§ 67ff SGB XII). Wir halten Wohnraum (Einzelzimmer) in eigenen Immobilien und angemietete Ein-Personen-Wohnungen in unterschiedlichen Lagen Bielefelds vor.
Im Zentrum der Hilfe steht die Vermittlung in eine eigene Wohnung bzw. die Übernahme des Mietvertrages für eine durch die Einrichtung angemietete Wohnung - bei Bedarf auch die Vermittlung in weiterführende Hilfen. Dabei kooperieren wir verbindlich mit der kommunalen Obdachlosenhilfe, regionalen Wohnungsbaugesellschaften, der sozialen Strafrechtspflege sowie der Suchtkrankenhilfe.
Angebote:
- Beratung bei Fragen der Existenzsicherung, Wohnraumbeschaffung oder Suchtbewältigung
- Beratung bei Fragen und Problemen im sozialen Umfeld
- Begleitung bei Behördenangelegenheiten, zu Vermietern, Ärzten etc.
- Vermittlung in Arbeits- und Qualifizierungsgelegenheiten oder weiterführende Hilfeangebote
- bei Bedarf Versorgung mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Verpflegung
- Unterstützung bei der Regulierung von Schulden, bei der Einrichtung von Wohnraum oder bei der Haushaltsführung
- Seelsorgerliche Beratung in Existenz- und Glaubensfragen
Weitere Angebote:
- Lernfeld für abstinentes Verhalten (‚Trockene Wohngruppe’)
- Organisation von Freizeit- und Sportaktivitäten
- Nachgehende Hilfen im Anschluss an stationäre Aufenthalte zur Prävention von erneutem Wohnungsverlust














