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Das Persönliche Budget
Hier finden Sie Informationen zum Persönlichen Budget. Der Stiftungsbereich gehört in der Modellregion Bielefeld zu den Kooperationspartnern.
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist eine Bedarfsdeckende Geldleistung (auch als Gutschein). Sie wird von dem Sozialleistungsträger (früher: Kostenträger) direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt. Das Persönliche Budget tritt an die Stelle der bisherigen Sachleistung (z. B. ein Wohnheimplatz) und kann eigenverantwortlich genutzt werden, um die benötigten Hilfen „einzukaufen“.
Der entscheidende Unterschied zum bisherigen Verfahren ist, dass die Anbieter von Dienstleistungen (z. B. Bethel) nicht mehr direkt ihre Entgelte von den Sozialleistungsträgern beziehen. Wenn das Persönliche Budget in Anspruch genommen wird, bezahlen die Nutzerinnen und Nutzer die erbrachten Dienstleistungen direkt und selbst.
Warum wurde das Persönliche Budget eingeführt?
Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft sind Forderungen, die im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben sind und das gesamte System der Rehabilitation betreffen. Selbstbestimmung setzt voraus, dass die Person, die das Persönliche Budget erhält, selbst entscheiden kann, wie sie mit Hilfe des gewährten Geldbetrages oder des Gutscheins die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestaltet. Damit wird ein grundlegender Perspektivenwechsel in der Gestaltung von Unterstützungsleistungen für Menschen eingeleitet, die Eingliederungshilfe benötigen: Die Kundenposition der Nutzerinnen und Nutzer wird gestärkt. Sie sind die primären Auftraggeberinnen und Auftraggeber von Unterstützungsleistungen. Mit ihnen müssen Art und Umfang der Dienstleistungen vereinbart werden.
Wer kann das Persönliche Budget beantragen? Alle Leistungsempfänger von Teilhabeleistungen dürfen nach SGB IX die vom zuständigen Sozialleistungsträger genehmigten Leistungen als Persönliches Budget beantragen und auch nutzen. Per Gesetz gibt es kein Ausschlusskriterium. Wichtig ist an dieser Stelle: Das Persönliche Budget muss von niemandem in Anspruch genommen werden! Es ist eine Möglichkeit der Leistungsgewährung. Jede und jeder Leistungsberechtigte kann auch die Hilfen wie bisher weiter nutzen.
Ab wann und wie kann das Persönliche Budget beantragt werden? Das Persönliche Budget kann ohne Einschränkungen ab 1.1.2008 beantragt werden. Auch jetzt ist eine Beantragung schon möglich, die Bewilligung liegt zurzeit aber noch im Ermessen der Sozialleistungsträger. Der Leistungsumfang, also ob und wie viel Hilfen jemand benötigt, wird wie bisher auch von den Sozialleistungsträgern festgestellt. Bei dieser Hilfebedarfsfeststellung kann der Leistungsberechtigte einen Teil oder alle Leistungen als Persönliches Budget beantragen. Darüber schließt dann der bzw. die Antragsteller/in mit dem zuständigen Sozialleistungsträger, also beispielsweise dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, eine Zielvereinbarung ab. In dieser Zielvereinbarung wird geregelt, wie viel der genehmigten Hilfen der Leistungsberechtigte als Persönliches Budget in Anspruch nehmen möchte und wie er oder sie diese einlöst. Nach einem vereinbarten Zeitraum wird vom zuständigen Sozialleistungsträger geprüft, ob das Persönliche Budget auch wirklich dem Zweck entsprechend genutzt wurde und den gewünschten Unterstützungseffekt erbracht hat.
Wofür darf man das Persönliche Budget nutzen? Das Persönliche Budget darf ohne Einschränkung für alle Leistungen zur Teilhabe beantragt und genutzt werden (SGB IX §17). Das bedeutet, dass das Persönliche Budget sowohl im ambulanten Bereich als auch im stationären Sektor zur Anwendung kommen kann. Die Leistungen, die über das Persönliche Budget eingekauft werden, müssen der Zielerreichung dienen, die mit dem zuständigen Leistungsträger abgeschlossen wurde. Welche dieser Leistungen für die Einzelperson die geeignete Hilfe darstellt, muss genau geprüft werden. Deshalb muss die oder der Leistungsberechtigte in diesen Prozess der Hilfeplanung sorgfältig einbezogen werden.
Kann das Persönliche Budget auch in Bethel genutzt werden?
Bethel als gemeinnütziges Unternehmen der Diakonie hat sich unter der Überschrift „Zukunft der Hilfe“ im Jahr 2000 das langfristige Unternehmensziel gesetzt, die Souveränität seiner Nutzerinnen und Nutzer zu stärken und stellt sich den neuen Aufgaben, die mit der Erprobung und Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Praxis verbunden sind. Die Umsetzung des Persönlichen Budgets erfordert jedoch von einer sozialen Organisation wie Bethel, sich in seinen gesamten Abläufen auf dieses neue Verfahren einzustellen. In zahlreichen bundesweiten Modellversuchen wird die Einführung des Persönlichen Budgets zurzeit erprobt. Auch für die Erprobung des Persönlichen Budgets in Bethel hat der Vorstand ein Projekt aufgelegt, das an die Stabsstelle Projekte angebunden wurde. Herr Roos-Pfeiffer (Diakon), Frau Lieker (Juristin) und Frau Puls-Heckersdorf (Dipl. Sozialpädagogin), erarbeiten in Kooperation mit den Leitungsverantwortlichen der Stiftungsbereiche Vorschläge für die Umsetzung des Persönlichen Budgets, bieten Schulungen für die entsprechenden Fachkräfte an und beraten im konkreten Einzelfall. Sollten Sie an weiteren Informationen zum Persönlichen Budget interessiert sein, können Sie sich an die zuständige Aufnahme- und Beratungsabteilung in den Stiftungsbereichen wenden. Die Kolleginnen und Kollegen dort können dann bei Bedarf weitere Informationen beim Kompetenzteam Persönliches Budget einholen oder eventuell auch eine Informationsveranstaltung für Angehörige oder Nutzerinnen und Nutzer organisieren.
Dr. Gudrun Dobslaw, Leiterin der Abteilung Projekte
Februar 2007















